Individuelle Ernährungs-beratung
richtet sich an gesunde Personen, die sich für Ihre Ernährung interessieren:
Qualifizierte Ernährungstherapie
richtet sich an ‚kranke‘ Menschen und erfolgt mit ärztlicher Zuweisung bei:
Nährstoff-Maldigestion/ -Malabsorption
Sodbrennen und Refluxkrankheit
Zöliakie (Gluten-unverträglichkeit)
Diarrhö (Durchfall)/ Obstipation (Verstopfung)
Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
Fettstoffwechselstörungen
Lebererkrankungen
Nierenerkrankungen
Osteoporose (Knochenschwund)
Rheuma/Arthrose
Hyperurikämie (erhöhte Harnsäurewerte) und Gicht
Hypertonie (Bluthochdruck)
Neurodermitis
Ernährungs-beratung für Kinder und Jugendliche sowie Familien
gerade auch durch meine eigenen Kindern habe ich mich zunächst etwas darauf spezialisiert, Familien mit Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und bin deshalb verschiedenste Kooperationen eingegangen, um dies nicht nur fachlich, sondern auch mein 'Netzwerk' auszubauen (siehe Meine Kooperationen)
Eine Ernährungsberatung (§ 20 SGB V) für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche wird durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert, wenn Ihr Arzt Ihnen die Notwendigkeit einer Ernährungsberatung bescheinigt (Rezept). (siehe Dokumente zum Herunterladen).
Eine Ernährungstherapie (§ 43 SGB V) für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche wird von fast allen Krankenkassen finanziell bezuschusst und erfolgt mit ärztlicher Zuweisung (siehe Dokumente zum Herunterladen).