Leistungen und Preise

Bezuschussung/ Kostenerstattung durch die Krankenkassen

 

Die Kosten (siehe Leistungen und Preise) einer Ernährungsberatung und/ oder -therapie können anteilig oder vollständig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

 

Präventive Ernährungsberatung (§ 20 SGB V)

 

Einige Krankenkassen bezuschussen eine präventive Ernährungsberatung (= Vorsorge-leistung nach § 20 SGB V für Gesunde) ohne ärztliche Verordnung.

 

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer für Sie zuständigen Krankenkasse auf, um zu erfahren, ob und in welchem Umfang sich die Kasse an einer präventiven Ernährungsberatung beteiligt. Einen Kostenvoranschlag, sende ich Ihnen gerne unverbindlich zu.

 

Therapeutische Ernährungsberatung (§ 43 SGBV)

 

Die verordnete Ernährungsberatung/ Ernährungstherapie (= ärztlich verordnete Leistung nach § 43 SGB V bei Krankheiten) wird von den Krankenkassen bezuschusst.

 

In welchem Umfang sich die Kasse an den Beratungskosten beteiligt, ist unterschiedlich. Bitte fragen Sie bei Ihrer für Sie zuständigen Krankenkasse nach, wie viel von den Kosten Ihnen erstattet wird. Dafür benötigen Sie eine sog. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (siehe Dokumente zum Herunterladen), die Sie zur Vorlage bei Ihrem Arzt herunterladen können sowie einen Kostenvoranschlag, den ich Ihnen gerne unverbindlich zusende.

 

Die von den Krankenkassen geforderten Qualifikationen erfülle ich mit meinem Studium zur Ernährungswissenschaftlerin und der Zertifizierung zur Ernährungs-beraterin bzw. -therapeutin.

 

Generell finanzieren Sie die Ernährungsberatung/ -therapie zunächst selbst und können dann die beglichene Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kostenerstattung erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der Beratung bzw. nach Ende des Kurses. Die Voraussetzung für die Erstattung der Kosten eines Kurses ist, dass Sie an 80 % der Zeit teilgenommen haben. Als Nachweis erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung von mir.

 

Ich freue mich darauf, Sie in meiner Praxis begrüßen und beraten zu dürfen.