Eine Ernährungsberatung (§ 20 SGB V) für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche wird durch die gesetzlichen Kranken-kassen gefördert, wenn Ihr Arzt Ihnen die Notwendigkeit einer Ernährungsberatung bescheinigt (Rezept). (siehe Dokumente zum Herunterladen).
Eine Ernährungstherapie (§ 43 SGB V) für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche wird von fast allen Krankenkassen finanziell bezuschusst und erfolgt mit ärztlicher Zuweisung (siehe Dokumente zum Herunterladen).
Analyse Ihres Verzehrs-protokolls, um Ihr derzeitiges Ernährungs-verhalten zu erfassen und Sie individuell beraten zu können
bei einem Einkaufstraining helfe ich Ihnen innerhalb des enorm großen Supermarktsortiments Nahrungsmittel auszu-wählen, die Ihnen gut tun und auch gut schmecken
(nebenbei weise ich Sie auf falsche Werbeverprechen und Täuschungen der Lebensmittelhersteller hin)
auf Anfrage gerne:
Diese aufgeführten Angebote sind keine Kassenleistungen und werden somit nicht von den
Krankenkassen bezahlt.